Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Reiter

Gerade in risikoreichen Berufen ist es wichtig, für Notfälle abgesichert zu sein. Auch Pferdewirte bzw. Berufsreiter gehören zu dieser Gruppe und haben ein entsprechend hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Das führt dazu, dass die Versicherungsprämien für Berufsreiter entsprechend hoch sind. Daher verzichtet ein großer Teil der Betroffenen auf diesen wichtigen Schutz.

Was viele nicht wissen – es geht auch anders. Durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler können sich alle mit dem Berufsziel Berufsreiter günstig versichern und diese günstige Prämie über die gesamte Laufzeit behalten. Darüber hinaus sind auch die versicherbaren Renten höher als während der Berufsausübung. Hier sind die Höchstrenten in der Regel auf 80% vom Netto oder 60% vom Brutto beschränkt. Joachim Walbert, Versicherungsfachmann und selbst seit mehr als 30 Jahren Reiter, hat die wichtigsten Informationen dazu einmal zusammengefasst:

Foto: Christine Benton / Unsplash

Hohes Risiko für Berufsreiter und Pferdewirte

Berufsreiter haben ein anspruchsvolles Berufsbild. Dieser Anspruch an den Reiter und dessen Fähigkeiten bergen aber auch ein hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Dabei sind es nicht nur die Gefahren im Umgang mit und auf dem Pferd, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Besonders der Verlust der besonderen Fähigkeiten, die ein Pferdewirt mitbringen muss, sind entscheidend.

Reiten, insbesondere professionelles Reiten, erfordert einen ausbalancierten und geschmeidigen Sitz. Eine Beeinträchtigung des Gleichgewichtssinns oder Rückenprobleme mindern jedoch die Fähigkeit dazu. Sehkraft benötigt der Berufsreiter für die Begutachtung von Pferden vom Boden aus und für die Unterrichtserteilung dazu auch noch die Stimme. Die Arbeit mit der Longe belastet zudem die Sprunggelenke. Eine Verletzung dieser kann da erhebliche Auswirkungen haben.

Ein reales Beispiel

Ein Pferdwirtschaftsmeister stürzt mit dem Fahrrad und bricht sich dabei das Sprunggelenk. Da die Drehbewegung bei der Arbeit mit der Longe auch nach der REHA noch starke Schmerzen im Fußgelenk verursacht, ist er nicht mehr in Lage, Pferde an der Longe zu trainieren oder Longenunterricht zu erteilen. Auch Reiten ist auf Grund der Schmerzen im Sprunggelenk nur noch für 10 bis 20 Minuten möglich. Ebenfalls längeres Stehen, wie für mehrere Stunden Reitunterricht erforderlich, ist nicht mehr möglich. Damit ist er im Rahmen der Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig. Diese liegt vor, wenn der Betroffene für sechs Monate oder länger nicht in der Lage ist, seinen Beruf zu 50% auszuüben.

Im Gegensatz dazu kennt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch die Erwerbsminderung. Eine Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn der Betroffene keine Tätigkeit für mehr als drei Stunden pro Tag ausüben kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird fällig, wenn der Versicherte weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann. Bei der Erwerbsminderung kommt es also nicht auf den tatsächlichen ausgeübten Beruf an, sondern auf eine theoretische Möglichkeit.

Aus der Sicht der Rentenversicherung kann der Pferdewirtschaftsmeister in dem Beispiel durchaus noch einer Schreibtischtätigkeit nachgehen. Dabei ist es unerheblich, ob das am Arbeitsmarkt realisierbar ist. Weiterhin entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erst dann, wenn der Versicherte mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge geleistet hat. Auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist begrenzt. So läge die volle Erwerbsminderungsrente für einen Pferdewirt nach drei Jahren Ausbildung und zwei Berufsjahren mit 1.800€ Brutto bei etwa 850€ im Monat, wobei davon dann noch die Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten wären.

Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherungen

Das hohe Risiko der Berufsreiter schlägt sich dann auch in den Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherungen nieder. So beträgt die Versicherungsprämie für eine Monatsrente von 1.500€ bis zum 67. Lebensjahr bei einem 18-jährigen Berufsreiter in der Ausbildung 198,07€ im Monat. Wird die Bezugsdauer bis zum 63. Lebensjahr verkürzt, sind immer noch 133,20€ im Monat fällig. Doch es gibt für alle, die noch Schüler sind und eine Ausbildung zum Berufsreiter planen eine geniale Möglichkeit, sich günstig zu versichern: die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler.

Im Gegensatz zur Berufsreiter-Police kostet die Absicherung für einen 18-jährigen Schüler bzw. Schülerin mit einer monatlichen Rente von ebenfalls 1.500€ bis zum 67. Lebensjahr nur 59,47€ und bis zum 63. Lebensjahr nur 43,85€ im Monat. Darüber hinaus bieten einige Gesellschaften an, Schüler auch bis zu einer Monatsrente von 2.000€ abzusichern. Die Prämie dafür liegt bis zum 67. LJ bei 82,52€ und bis zum 63. LJ bei 61,99€.

Foto: Pixabay

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Was ist das Besondere an der Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler? Zum einen ist tatsächlich der Beruf Schüler versichert. Wer also für länger als sechs Monate nicht zur Schule kann, erhält die Rente und das auch rückwirkend. Das Besondere: Für den Bezug der Rente im Versicherungsfall wird bedingungsgemäß immer der zuletzt ausgeübt Beruf geprüft. Also nach dem Wechsel vom Schüler in die Ausbildung zum Pferdwirt, das Berufsbild des Pferdewirtes.

Allerdings muss der Versicherte weiterhin nur die Prämie des Schülertarifes, also die 59,70€ für 1.500€ Rente bis zum 67. LJ anstatt der 198,07€ zahlen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Einige Versicherungs-Gesellschaften stellen den Tarif beim Wechsel vom Status Schüler in den Beruf mit einer entsprechenden Prämienanpassung um. Daher empfiehlt sich ein genauer Blick auf das Bedingungswerk.

Voraussetzung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist, dass das Abschlusszeugnis noch nicht ausgehändigt wurde. Mit dem Abschlusszeugnis ist die Schulzeit vorbei und diese einmalige Möglichkeit vertan. Nicht nur für Berufsreiter, auch für angehende Landwirte, die immerhin für 1.500€ Rente eine Prämie von 78,95€ bis zum 67. Lebensjahr bzw. 61,36€ bis zum 63. Lebensjahr entrichten müssten, bietet die Schülerberufsunfähigkeitsversicherung eine einmalige Gelegenheit, sich günstig abzusichern.

Dabei sollten nicht nur die, die im kommenden Sommer ihre Ausbildung beginnen, an den Abschluss einer entsprechenden Versicherung denken, sondern auch diejenigen, die erst im nächsten Jahr oder übernächsten Jahr einen entsprechend herausfordernden Beruf ergreifen möchten. Denn für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind auch Gesundheitsfragen zu beantworten. Eine Erkrankung oder ein Unfall können zur Ablehnung oder Leistungsausschlüssen führen. So ist bereits die Verordnung einer Rückenmassage mit ärztlichen Diagnosen verbunden, die zum Leistungsausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen führt.

Wie kann der Leistungsbezug aussehen?

Nehmen wir an, eine angehende Pferdewirtin muss nach anderthalb Jahren durch Unfall oder Krankheit ihre Ausbildung abbrechen. Dann kann sie z.B. Jura studieren und trotzdem ihre Berufsunfähigkeitsrente beziehen. Der Rentenbezug endet erst dann, wenn durch die anschließende Arbeit als Anwältin ihr Einkommen höher wäre als durch die Rente. Die Versicherung würde dann weiterlaufen und für den Fall, dass sie auch als Anwältin berufsunfähig würde, wieder leisten.

Zum Autor:

Joachim Walbert ist Versicherungsfachmann Reiter und seit mehr als 30 Jahren (1991) auch Reitwart und Trainer B. Er steht auch für Informationsveranstaltungen rund um das Thema Versicherungen für Reiter und Pferd zur Verfügung.

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