Pferdeanhänger automatisch mitversichert?

Rund 50.000 Pferde werden jährlich mit einem Pferdeanhänger durch Deutschland transportiert, doch nicht jeder Transport verläuft so wie geplant. Bei der heutigen Verkehrsdichte ist das Unfallrisiko groß und nicht selten passiert ein Unfall mit dem Gespann, der unkalkulierbare finanzielle Risiken birgt.

Ist der Pferdeanhänger mitversichert?

Bis vor einigen Jahren war es noch so geregelt, dass ein an das Fahrzeug angekoppelter Pferdeanhänger über die KFZ-Versicherung des Fahrzeughalters versichert war. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pferdeanhänger dem Kfz-Halter gehörte oder ob er nur ausgeliehen war. Am 1. August 2002 wurde diese Regelung außer Kraft gesetzt. Heute gilt, dass nur noch Pferdeanhänger automatisch mitversichert sind, die dem Fahrzeughalter persönlich gehören. Im Ratgeber der KFZAgenten* erfährst du übrigens mehr zur KFZ-Versicherung.

Pferdehänger
Pferdehänger (Foto: Adobe Stock)

Halter des Zugfahrzeugs und des Pferdeanhängers haften gemeinsam

Problematisch wird es für den Besitzer eines Pferdeanhängers, wenn er seinen Anhänger jemandem ausleiht, der mit dem Gespann in einen Unfall verwickelt ist. Sollten Dritte von Sach- und Personenschäden betroffen sein, haften sowohl der Halter des Zugfahrzeugs und der Besitzer des Pferdeanhängers. Zwar wird die Autohaftpflichtversicherung des Pkw-Halters in die Regulierung eintreten, doch macht die Versicherung anschließend den Halter des Pferdeanhängers regresspflichtig.

Unklarheiten vermeiden und vorsorgen

Unklarheiten und finanzielle Schäden lassen sich vermeiden, wenn du deine Versicherungspolice daraufhin überprüfst, ob für Unfälle mit einem Pferdeanhänger ausreichend Versicherungsschutz besteht. Weil dies meistens nicht der Fall ist, empfiehlt es sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Vorteilhaft: Eine Versicherung für Pferdeanhänger sichert zusätzlich zu den Unfallschäden auch Wildschäden, Brandschäden, Sachschäden und Schäden die durch Diebstahl entstehen ab.

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