Mit Pferd sicher im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr ist gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O, erst recht, wenn der Verkehrsteilnehmer ein Pferd ist. Pferde reagieren als Fluchttiere auf unbekannte und laute Geräusche sowie auf schnelle Bewegungen oft schreckhaft. Deshalb ist es wichtig, dass Reiter ihre Tiere rechtzeitig an Straßensituation gewöhnen. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer wie Auto- und Motorradfahrer sowie Radfahrer sollten ihr Verhalten laut ADAC Hessen-Thüringen anpassen, wenn sie Pferden begegnen.

Sicher unterwegs im Straßenverkehr
Allgemein gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr, dass Tiere den Verkehr nicht gefährden dürfen. Dies bedeutet für Reiterinnen und Reiter, dass sie im Umgang mit den Tieren entsprechend geschult sein sollten und über ausreichend Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft verfügen, um ein Pferd kontrollieren zu können. Eine allgemeine Prüfung, vergleichbar mit der Führerscheinprüfung, gibt es im Reitsport allerdings nicht.
Reiterinnen und Reiter müssen die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Verkehrsteilnehmer auch. Das betrifft nicht nur das Rechtsfahrgebot oder die gültigen Verkehrszeichen, sondern ebenso das Halten an einer roten Ampel, das Befolgen von Einbahnstraßenregelungen sowie allgemeine Verkehrsregeln wie „rechts vor links“. An bestimmten Straßen und Wegen regeln zudem spezielle Verkehrsschilder die Nutzung durch Pferd und Reiter. Fuß- und Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden, es sei denn, sie sind explizit hierfür freigegeben.
Reiter können selbst dazu beitragen, die Sicherheit für sich, ihr Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Dazu zählt nicht nur das richtige Training mit den Vierbeinern, sondern auch die passende Ausrüstung. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Pferd und Reiter bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend sichtbar sein. Mithilfe reflektierender Westen oder Leuchtbänder können Reiter dafür sorgen, schon von Weitem gut gesehen zu werden. Für Pferde eignen sich Leuchtgamaschen oder reflektierende Reitdecken.

Mit Abstand überholen
Wer ein Pferd überholt – egal, ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad – sollte die Geschwindigkeit reduzieren und mit ausreichendem Seitenabstand vorbeifahren. Das gilt nicht nur, wenn der Reiter auf dem Pferd sitzt, sondern auch, wenn das Pferd vom Boden geführt wird. Motorisierte Verkehrsteilnehmer sollte in der Nähe von Pferden generell rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver unterlassen. Nach dem Überholvorgang ist darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zum Pferd eingehalten wird.
Besonders wichtig ist es, die Geschwindigkeit anzupassen und vorausschauend zu fahren – dies gilt auch für den Gegenverkehr. Können Reiter und Pferd aufgrund der Verkehrssituation nicht überholt werden, muss genügend Abstand zum Reiter eingehalten werden. Nähert sich ein Auto oder Motorrad von hinten zu schnell oder nah an, kann das zu Fluchtverhalten bei Pferden führen. Eine solche Situation kann für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Hupen oder häufiges Klingeln erschreckt die Tiere noch zusätzlich.
Verhalten bei freilaufenden Pferden
Sind Pferde allein oder unkontrolliert auf der Fahrbahn oder neben der Straße unterwegs, sollten sich andere Verkehrsteilnehmer besonders defensiv verhalten. In manchen Fällen kann es notwendig sein, im Schritttempo die Stelle zu passieren oder ganz stehen zu bleiben, um Unfälle zu vermeiden. Zudem muss immer mit unvorhergesehenen Reaktionen der Tiere gerechnet werden, da sich diese in einer Ausnahmesituation befinden. Freilaufende Pferde müssen direkt der Polizei gemeldet werden.
Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem Unfall kommen, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Stehenbleiben und Warnblinkanlage einschalten
- Warndreieck aufstellen, sofern das Auto gefahrlos verlassen werden kann
- Polizei anrufen: 110
- Reaktion des Pferdes beobachten und ausreichend Abstand halten
- Schadensregulierung anstoßen: Betriebs- oder Tierhalterhaftpflicht und Rechtsberatung einholen
Gegenseitige Rücksichtnahme
Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist wichtig. Dazu gehört auch, Hinterlassenschaften der vierbeinigen Begleiter auf der Straße zu beseitigen. Das gilt nicht nur für die Fahrbahn selbst, sondern auch für danebenliegende Grün- oder Randstreifen. Auf Wald- oder Feldwegen müssen Pferdeäpfel hingegen nicht zwingend aufgesammelt werden. Allerdings gilt hier das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wege müssen für alle Verkehrsteilnehmer ohne größere Beeinträchtigungen passierbar bleiben.
Verwendete Quellen: Pressemitteilung ADAC Hessen-Thüringen e.V.