Reitbeteiligungen nicht ohne Risiko

Wer schon gute Vorkenntnisse besitzt, kann den Traum vom Reiten relativ günstig umsetzen. Eine Reitbeteiligung ist dann nämlich eine gute Alternative zum Reiten im Schulbetrieb und es fühlt sich fast an wie ein eigenes Pferd. Viele Reiter, die eine Reitbeteiligung anbieten oder nutzen, gehen davon aus, dass dadurch nicht die vollen Kosten, die Verantwortung und das Risiko zu tragen sind. Oftmals sind es Jugendliche, deren Eltern nicht im Pferdesport aktiv sind und deshalb möglicherweise nicht vollumfänglich über die „Risiken und Nebenwirkungen“ informiert sind.

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Reitbeteiligungen können eine Alternative zum eigenen Pferd sein (Fot: Pixabay)

Hinlänglich bekannt ist, dass der Halter des Pferdes eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung* abschließen muss. Weniger bekannt ist vielen aber, dass auch die Reitbeteiligung eine solche Versicherung braucht. Im Moment der Nutzung des Pferdes geht nämlich das Risiko auf die Reitbeteiligung über. Hierbei geht es um Schäden, die durch das Pferd verursacht werden, solange es sich in der Obhut des Halters bzw. der Reitbeteiligung befindet. Wenn jemand Geld für eine Reitbeteiligung zahlt, so ist diese Person rechtlich wie ein Tierhalter zu betrachten.

Demnach sollte eine Reitbeteiligung unbedingt darauf achten, in der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Halters eingeschlossen zu sein. Dies gilt übrigens auch, wenn die Reitbeteiligung durch Gegenleistungen, wie Putzen, Füttern und Misten „bezahlt“ wird. Auf jeden Fall sollte sich die Reitbeteiligung beim Halter erkundigen, ob eine Tierhalterhaftpflicht überhaupt besteht. Außerdem sollte man wissen, dass die Versicherung nicht für Schäden gegen sich selbst aufkommt, sobald man sozusagen als „Mit-Tierhalter“ in die Versicherung eingetragen ist. Also sollte man sich vorab auf jeden Fall ausreichend informieren.

Verwendete Quellen: Friederike Heidenhof, aid

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