Zeit mit seinem Pferd verschenken
Die tolle Aktion Verschenke Zeit mit meinem Pferd findet in der Vorweihnachtszeit immer mehr Freunde und Anhänger. Besonders sozial benachteiligte Kinder, deren Familien sich Ponyhof und Co nicht leisten können oder auch geistig oder körperlich beeinträchtige Kinder erhalten hier die Möglichkeit, ein wenig Zeit mit dem Pony oder Pferd zu verbringen. Allerdings solltest du einiges beachten, wenn du Zeit mit deinem Pferd anbietest.
Streicheln, kuscheln und gemeinsames putzen, Zöpfchen flechten oder spazieren gehen und natürlich reiten stehen bei solchen Aktionen meist auf dem Programm. Doch wenn du Zeit mit deinem Pferd anbietest, egal, ob du Geld verlangst oder das Ganze unentgeltlich machst, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass du für Unfälle, vor allem auch für Verletzungen bei Stürzen, haftest. Doch wofür musst du genau haften und worauf solltest du aufpassen?
Passieren kann beim Umgang mit dem Pferd immer etwas, sowohl beim Sturz vom Pferd als auch bei Unfällen am Boden. Eine Haftung ist immer dann gegeben, wenn ein Verschulden des Eigentümers des Pferdes, der Zeit mit seinem Pferd verschenkt, vorliegt. Aber wann liegt dieses Verschulden vor? Beim Umgang mit Pferden kann dies relativ rasch sein, denn ermöglichst du pferdeunkundigen Personen und/oder insbesondere Kindern den Kontakt zum Pferd, musst du selbst darauf achten, dass diese Person keiner Gefahr ausgesetzt ist.
Natürlich kannst du nicht jedes Risiko ausgeschalten, aber wo möglich, ist dieses zu minimieren. Konkret bedeutet dies: Das Pferd muss ruhig und für Anfänger tauglich sein, auch zum konkreten Zeitpunkt der Aktion mit dem betreffenden Kind muss sich das Pferd ruhig und ausgeglichen verhalten. Auch die Umgebung sollte ruhig und ohne Störfaktoren sein. Deuten sich Unruhe oder eine Gefahr an (z.B. Traktorenlärm, wodurch das Pferd beunruhigt wird), muss die betreute Person vom Pferd weggeschickt oder weggebracht werden.
Auch die Ausrüstung des Pferdes muss ebenso wie die Ausrüstung des Reiters in Ordnung sein, das Kind bzw. die Person hat einen Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Insbesondere bei Kindern muss eine zweite Person dabei sein, die das Kind beim Reiten sichert. Empfehlenswert ist es, die Person genau darüber zu informieren, was sie erwartet und dass sich das Pferd auch erschrecken kann. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind unbedingt zu informieren, wenn deren Kinder Zeit mit dem Pferd verbringen.
Wenn die benötigten Voraussetzungen für die Aktion „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ nicht gegeben sind, weil das Pferd z.B. zu unruhig oder das Kind nicht ordentlich ausgerüstet ist, solltest du das Vorhaben abbrechen. Doch egal, was du man mit deinem Pferd machst oder anbietest, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für diese Tätigkeit sollte in jedem Fall vorhanden sein.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass die meist ohnehin vorhandene Tierhalter-Haftpflichtversicherung typische Unfälle und Unfallfolgen im Rahmen des Reitens bei einer Aktion wie z.B. „Verschenke Zeit mit meinem Pferd“ oft nicht abdeckt! Sogar Reitlehrer, die eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob derartige Aktionen von ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt sind!
Eine solche Aktion will also gut überlegt und vorbereitet sein. Weitere Informationen zu Haftungsthemen findest du im Buch „Haftungsfalle Pferd“ von Nina Ollinger, welches du u.a. bei Amazon* beziehen kannst. Auch der Beitrag dazu in der Pferde Revue und die Kolumne Recht gehabt auf der NOEPS-Seite in der Rubrik Recht und Pferd sind lesenswert.
Verendete Quellen: Pressemeldung Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ollinger