Sicher im Sattel unterwegs

Die aktuelle Corona-Zeit ist mit sehr vielen Enschränkungen verbunden. Da können wir uns als Reiter mit eigenem oder Pflegepferd doch glücklich schätzen. Wir haben zumindest die Möglichkeit, die Zeit gemeinsam mit unserem Pferd sinnvoll zu nutzen, uns an der frischen Luft zu bewegen und bei einem schönen Ausritt vom Stress des Alltags abzuschalten. Bei einem Ritt ins Grüne sollten wir allerdings ein paar Dinge zur eigenen Sicherheit beachten, um heil vom Ausritt zurück zu kommen. Die Experten der ARAG haben dazu einige wichtige Aspekte zusammengetragen:

Gemeinsamer Ausritt
Gemeinsamer Ausritt (Foto: Thomas G./ Pixabay)

Die passende Kleidung

Im Rahmen einer Doktorarbeit im Zusammenhang mit tödlichen Reitunfällen stellte sich heraus, dass 66 Prozent der gestürzten Reiter an einem Hirn-Trauma starben. Dies sollte mehr als dringender Hinweis sein, nicht ohne Reithelm unterwegs zu sein. Besonders im Gelände kann es schnell zu unvorhersehbaren Situationen kommen, zumal das Pferd nun mal ein Fluchttier ist und sich leicht erschrecken kann. In Deutschland gibt es im freizeitlichen Reitsport zwar keine Helmpflicht, aber die eigene Gesundheit sollte es einem wert sein, einen Kopfschutz zu tragen.

Abgesehen von den möglichen Verletzungen kann es im Falle eines Falles auch Probleme mit der Versicherung geben. Sobald es nämlich um Leistungen geht, ist nicht ganz auszuschließen, dass die Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellt und Zahlungen kürzt oder gar verweigert. Wer noch mehr für seine Sicherheit tun möchte, sollte zudem eine Warnweste tragen, denn gerade bei trübem Wetter kann man auch auf einem Pferd übersehen werden. Für Pferde gibt es mittlerweile ebenfalls Nierendecken, Schabracken oder Gamaschen in Signalfarben. Noch einen Schritt weiter geht man mit einer Schutzweste, die den Oberkörper bei einem Sturz vom Pferd schützt.

Ausritt
Ein Reithelm schützt (Foto: Franz W. / Pixabay)

Smartphone und Co.

Viele Reiter sind gerne in abgelegenen Gegenden unterwegs. Hier kann das Handy bei einem Zwischenfall schon mal überlebenswichtig für Ross und Reiter werden. Zusätzlich gibt es inzwischen GPS-Tracker, die sich mit der dazugehörigen App auf dem Smartphone verbinden lassen. Durch Knopfdruck am Armband können hinterlegte Kontaktpersonen angerufen werden und mit dem Notfallanruf wird gleichzeitig die Position übermittelt. Der Tracker kann auch am Sattel befestigt werden. Entfernt sich der Tracker zu weit von der App, wird davon ausgegangen, dass der Reiter vom Pferd gefallen ist und es wird ein Anruf an die angegebene Kontaktperson abgesetzt. Außerdem läßt sich so das fortgelaufene Pferd schnell lokalisieren.

Routenplanung

Es ist nie verkehrt, sich vor einem längeren Ausritt über Strecke und Geländebeschaffenheit zu informieren. Auch die Frage, wo geritten werden darf, sollten Reiter vor dem Ausflug klären. Waldstücke oder Wiesen können sich je nach Gemeinde nämlich auch in Privatbesitz befinden und dürfen deshalb nicht beritten werden. Ebenso kann das Reiten auf manchen Waldwegen verboten sein. Laut Sächsischem Waldgesetz z.B. ist das Reiten außerhalb hierfür ausgewiesener Waldwege verboten. Das Führen von Pferden ist allerdings von diesem Verbot ausgenommen. Dies bestätigte sogar das Oberlandesgericht Dresden.

In einem Fall hatte eine Hobbyreiterin das Pferd per Zügel zu einer 50 Meter vom Reitweg entfernten Wiese geführt, um dort eine Rast zu einzulegen. Das Amtsgericht Pirna verurteilte sie zunächst wegen „unerlaubten Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ zu einer Geldbuße von 50 Euro, weil es das Führen eines Pferdes mit dem Reiten gleichsetzte. Dies wollte die Reiterin allerdings nicht einsehen und legte Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Dresden ein. Dieses gab der Reiterin mit folgender Begründung schließlich Recht:

Spaziergang mit Pferd
Führen ist kein Reiten (Foto: ykaiavu / Pixabay)

Das spezielle Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit gelte auch für Bußgeldtatbestände. Dies lasse insbesondere eine allein am Gesetzeszweck, der Gefahren für den Wald und seine Nutzer begrenzen will, orientierte Auslegung des Begriffes „Reiten“ nicht zu. Nach dem Wortsinn bestehe ein Unterschied zwischen dem „Führen“ und dem „Reiten“. Unter dem Begriff „Reiten“ werde nach allgemeiner Auffassung die Fortbewegung eines Menschen auf einem Tier verstanden. Demgegenüber werde beim „Führen“ das Tier gerade nicht zur Fortbewegung genutzt (Az.: 26 Ss 505/15 (Z)).

Teamarbeit

Natürlich ist es toll, einmal alleine mit dem eigenen Pferd einen Ausritt zu machen. Allerdings ist nicht nur im Job Teamarbeit vorteilhaft, auch beim Ausreiten ist es besser, in einer Gruppe zu reiten. Im Ernstfall kann man sich dann gegenseitig helfen. Außerdem fühlen sich die meisten Pferde in Gesellschaft eines weiteren Pferdes sicherer und so ist nicht nur für den Reiter, sondern auch für sie der Ausritt entspannter…

Verwendete Quellen: Pressemeldung ARAG SE

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