Vorsicht bei Ausritt mit Pferd und Hund
Es gibt kaum einen Pferdebesitzer, der nicht auch einen Hund sein eigen nennt. Er gehört praktisch mit zur Familie und auch bei Ausritten ist er häufig mit von der Partie. Meistens gibt es dabei auch keine Probleme, aber wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn doch einmal etwas passiert? Die Experten der ARAG weisen dazu auf einen Fall vor dem OLG Frankfurt a.M mit dem Aktenzeichen 11 U 153/17 hin.
Dort ging es um die Klage auf Schadenersatz gegen eine Hundehalterin, vor dessen Hund sich ein Pferd erschreckt hatte. Der Kläger nahm mit der Beklagten und weiteren Vereinsmitgliedern an einem Ausritt teil. Dabei begleitete sie auch der freilaufende Hund der Beklagten. Nachdem die Gruppe bereits eine gute Stunde unterwegs war, rief der ebenfalls mitreitende Ehemann der Beklagten den Hund zu sich.
Daraufhin lief der Hund von hinten kommend seitlich an der Reitergruppe vorbei. Als er sich neben dem Pferd des Klägers befand, erschreckte sich dieses, rannte daraufhin in einen seitlich zum Weg verlaufenden Weidezaun, scheute erneut und warf den Kläger ab. Dieser verletzte sich dabei, daher forderte er vor Gericht Ersatz der durch die Verletzungen erlittenen Schäden. Allerdings hatte er dabei keinen Erfolg!
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass bereits das erhebliche Mitverschulden des Klägers einer Haftung der Beklagten entgegen stehe. Dieser müsse sich in erster Linie „die eigene Tiergefahr des von ihm gerittenen Pferdes“ anrechnen lassen. Der Unfall habe sich erst ereignet, als sein eigenes Pferd nach dem Scheuen in den Weidezaun gerannt, sich erneut erschreckt und dann den Reiter abgeworfen habe.
Außerdem habe der Kläger bewusst die Risiken in Kauf genommen, als er in Kenntnis des freilaufenden Hundes an dem Ausritt teilnahm, der ausschließlich „seinen eigenen Interessen“ gedient habe. Der Hund habe sich in keiner Weise gefahrträchtig verhalten, sondern sei allein an dem Pferd des Klägers wie auch an den anderen Pferden vorbeigelaufen. Zudem sei auch unklar, ob sich das Pferd tatsächlich wegen des Hundes erschreckt habe.
Dieser habe die Reitergruppe vielmehr über eine Stunde lang begleitet, ohne dass es zu Zwischenfällen gekommen sei. Des weiteren sei der Hund unmittelbar vor dem Unfall im gleichen Abstand an anderen Pferden vorbeigelaufen, ohne das sich diese erschreckt hätten. Insgesamt blieb die Klage daher ohne Erfolg. Wer also in Kenntnis eines freilaufenden Hundes an einem gemeinsamen Ausritt teilnimmt, kann im Falle eines Schadens vom Hundehalter nicht unbedingt Schadensersatz verlangen.
Verwendete Quellen: Pressemeldung ARAG SE