„Stinken“ Pferde mehr als Kühe?

Das Baugenehmigungen für Pferdeställe nicht immer ganz so einfach zu bekommen sind, hat sicher schon so mancher Pferdehalter erfahren müssen. Dass dabei aber auch Gerüche und damit verbunden Geruchsbelästigungen eine Rolle spielen, mußte ein Pferdehalter, der seine Kuhställe zu Pferdeställen umbauen wollte, vor einiger Zeit schmerzlich erfahren. Dabei hatte er eigentlich eine Baugenehmigung für den Umbau bei seiner Gemeinde beantragt und auch erhalten. Wenn aber der Nachbar nicht mitspielt, kann es auch anders kommen.

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Für Pferdeställe sind Baugenehmigungen erforderlich (Foto: Detmold / Pixabay)

Wie die Kanzlei JURA.CC vor einiger Zeit berichtete, mußte besagter Pferdehalter trotz vorliegender Baugenehmigung sein Bauvorhaben damals vorläufig stoppen. Grund dafür war der Einspruch seines Nachbarn durch ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Hannover, weil dieser mit der Baugenehmigung wegen befürchteter Geruchsbelästigung nicht einverstanden war. Dabei hatte der Bauherr bereits zuvor schon Kühe auf seinem Grundstück gehalten und wollte nun auf Pferde umstellen.

Im Eilverfahren vor dem VG Hannover wurde daher ein Geruchsgutachten durch einen speziellen Sachverständigen eingeholt. Sinngemäß kam dieser zu dem Ergebnis, dass Rinder und Pferde gleichviel „stinken“. Das Verwaltungsgericht Hannover kam aber zu der Auffassung, dass Zweifel daran bestünden, ob für Pferde und Kühe bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei. Wie die Geruchsqualität der Tierart „Pferd“ genau zu bewerten sei, bedürfe daher einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung.

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Pferdehaltung kann für Ärger sorgen (Foto: Pixabay)

Deshalb hatte das Gericht das vorliegende Gutachten auch nicht als sicher betrachtet und dem Nachbarn, dem die Pferdehaltung auf dem Grundstück „stinkt“, zunächst Recht gegeben. Dies hatte für den Bauherren zur Folge, dass er die Pferdeställe zunächst nicht weiterbauen und erst das Klageverfahren nach seinem Widerspruch abwarten mußte. Erst nachdem das Klageverfahren rechtskräftig abgewiesen wurde, durfte er dann weiterbauen. Wie heißt es so schön bei Friedrich Schiller: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Hattest du schon mal Ärger mit den Nachbarn wegen deiner Pferdehaltung?

Verwendete Quellen: Pressemeldung der Kanzlei JURA.CC

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