Unfälle in Reithallen

Ein bekanntes Bild aus vielen Reitställen: Während die Reiterinnen und Reiter in der Halle ihre Runden drehen, halten sich die Zuschauer an der Bande auf und beobachten oder diskutieren das Geschehen. Häufig sind auch kleine Kinder unter den Zuschauern, die sich schon mal langweilen. Aus so einer Situation heraus entstand vor einiger Zeit ein Unfall, der das Landgericht Nürnberg-Fürth beschäftigte.

Im konkreten Fall besuchte eine Oma mit ihren Enkelkindern eine Reithalle und hielt sich dort im Zuschauerbereich auf. Damit der dreijährige Enkel das Geschehen in der Halle besser verfolgen konnte, setzte die sie diesen auf die Holzbande. Der Enkel, welcher Turnschuhe trug, schlug mit seinen Füßen gegen die Bande, wodurch ein Poltergeräusch entstand. Zu diesem Zeitpunkt führte eine Reiterin ihr Pferd gerade am Zügel durch die Halle. Durch das vom Kind verursachte Geräusch soll sich das Pferd erschrocken haben und nach hinten ausgewichen sein.

Reithalle
In Reithallen passieren immer wieder Unfälle (Foto: Heidi Alvarado / Pixabay)

Die plötzliche Rückwärtsbewegung des Pferdes führte dazu, dass die Hand der Reiterin in den Zügel rutschte und nach hinten gerissen wurde. Dadurch erlitt die Reiterin eine Verletzung an der Schulter. Vor dem Amtsgericht erhob sie daher Klage und verlangte von der Oma ein angemessenes Schmerzensgeld von 3.000,00 € sowie Ersatz des Haushaltsführungsschadens in Höhe von 1.879,22 €. Die Klage wurde seinerzeit vom Amtsgericht abgewiesen, obwohl das Gericht grundsätzlich davon ausging, dass sich der Vorfall so zugetragen hatte, wie ihn die Reiterin schilderte.

Aus rechtlichen Gründen verneinte das Amtsgericht aber eine Haftung der Oma. Zwar sei ihr Verhalten ursächlich für die Verletzungen der Reiterin, aber dies genüge nicht für eine Haftung. Es sei zusätzlich erforderlich, dass der Schaden der Oma auch adäquat zurechenbar sei. Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an dieser Voraussetzung. Die Oma habe sich überwiegend sozialadäquat verhalten, da der Besuch der Reithalle grundsätzlich erlaubt sei. Es sei auch nachvollziehbar, dass sie ihrem Enkel ermöglichen wollte, den Reitern zuzusehen.

Sie habe dann allerdings geringfügig eine Grenze überschritten, weil die Füße des Kindes in das „Reitfeld“ hineinragten. Maßgeblich für die Verletzungen der Reiterin ist nach Ansicht des Amtsgerichts aber das Verhalten des Pferdes, welches grundsätzlich in der Sphäre der Reiterin liegt. Für die Oma sei es nicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen, dass das Pferd auf das Poltergeräusch so schreckhaft reagieren werde.

Buckelndes Pferd
Pferde können auf Geräusche schreckhaft reagieren (Foto: mariepages / Pixabay)

Gegen dieses Urteil des Amtsgerichts hat die Reiterin Berufung beim Landgericht eingelegt, diese aber nach einem Hinweis des Gerichts zurückgenommen. Das Landgericht hatte ausgeführt, dass die rechtliche Würdigung des Amtsgerichts zutreffend sei. Die Oma sei auch vor Betreten der Reithalle nicht darauf hingewiesen worden, dass man sich dort geräuscharm verhalten müsse. Ein solcher Hinweis hätte u.a. beinhalten müssen, dass Pferde auch durch alltägliche Geräusche, wie z.B. das Treten eines Kleinkindes gegen die Innenseite der Absperrung, erschreckt werden könnten.

Damit solche Unfälle also erst gar nicht passieren, ist auf jeden Fall Vorsicht und Rücksichtnahme van allen Beteiligten erforderlich. Welche Erfahrungen hast du mit solchen Ereignissen in Reithallen bisher gemacht?

Verwendete Quellen: Pressemeldung der Kanzlei JURA.CC

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