Sicher mit dem Pferd im Straßenverkehr unterwegs

Ob auf dem Weg zur Koppel oder beim Ausreiten – über kurz oder lang kommen fast jeder Reiter und sein Pferd mit dem Straßenverkehr in Berührung. Als Fluchttiere reagieren Pferde auf unbekannte und laute Geräusche sowie auf schnelle Bewegungen oft schreckhaft. Darum ist es wichtig, dass Reiter ihre Tiere frühzeitig an die Straßensituation gewöhnen. Auch andere Verkehrsteilnehmer sollten ihr Verhalten anpassen, wenn sie Pferden begegnen. Der ADAC Hessen-Thüringen hat daher einige Tipps zusammengestellt, worauf Reiter sowie Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer achten sollten:

Foto: ADAC Hessen-Thüringen e.V. / Steve Bauerschmidt

Sicherheit im Straßenverkehr

Nach der Straßenverkehrsordnung unterliegen Reiter den gleichen Regelungen wie andere Verkehrsteilnehmer. Das betrifft laut ADAC nicht nur das Rechtsfahrgebot oder das Befolgen von allgemeinen Verkehrsregeln wie ‘rechts vor links‘, sondern auch das Halten an einer roten Ampel und das Einhalten von Einbahnstraßenregelungen. Spezielle Verkehrsschilder regeln an bestimmten Straßen und Wegen zudem die Nutzung durch Pferd und Reiter. Fuß- und Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden, außer sie sind explizit hierfür freigegeben.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt allgemein, dass Tiere den Verkehr nicht gefährden dürfen. Dies bedeutet für Reiterinnen und Reiter, dass sie im Umgang mit den Tieren entsprechend geschult sein sollten und über ausreichend Erfahrung, Geschicklichkeit und Kraft verfügen, um ein Pferd kontrollieren zu können. Eine allgemeine Prüfung, vergleichbar mit der Führerscheinprüfung, gibt es im Reitsport nicht. Um die Sicherheit für sich selbst und das Tier zu erhöhen, sollten Reiter ihr Pferd daher auf die verschiedenen Reize im Straßenverkehr vorbereiten.

Zusätzlich zum richtigen Training erhöht die passende Ausrüstung die Sicherheit im Straßenverkehr. Laut StVO müssen Pferd und Reiter bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend sichtbar sein. Mithilfe reflektierender Westen oder Leuchtbänder können Reiter dafür sorgen, schon von Weitem gut gesehen zu werden. Für Pferde eignen sich Leuchtgamaschen oder reflektierende Reitdecken.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Ob Auto, Motorrad oder Fahrrad – wer ein Pferd überholt, muss einen seitlichen Sicherheitsabstand von ca. 2 Metern einhalten. Das gilt nicht nur, wenn der Reiter auf dem Pferd sitzt, sondern auch, wenn das Pferd geführt wird. In der Nähe von Pferden sollten motorisierte Verkehrsteilnehmer rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver unterlassen sowie nach dem Überholvorgang ausreichend Abstand einhalten, bevor das Fahrzeug wieder einschert.

Eine vorausschauende Fahrweise ist besonders wichtig. Können Reiter und Pferd aufgrund des Gegenverkehrs oder unübersichtlicher Kurven nicht überholt werden, muss genügend Sicherheitsabstand zum Reiter eingehalten werden. Nähert sich ein Fahrzeug von hinten zu schnell oder nah an, kann das zu Fluchtverhalten bei Pferden führen. Eine solche Situation kann für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich werden.

Hupen sowie häufiges Klingeln sollte vermieden werden, da plötzliche Geräusche die Tiere erschrecken können. Radfahrer oder Fußgänger, die mit Hunden unterwegs sind, sollten diese bei Begegnungen zu sich heranrufen und an die Leine nehmen, damit diese die Pferde nicht aufschrecken.

Vorsicht bei freilaufenden Pferden

Ist ein Pferd allein auf der Fahrbahn oder neben der Straße unterwegs, sollten sich andere Verkehrsteilnehmer besonders defensiv verhalten. In manchen Fällen kann es notwendig sein, im Schritttempo die Stelle zu passieren oder ganz stehen zu bleiben, um Unfälle zu vermeiden. Zudem muss immer mit unvorhergesehenen Reaktionen der Tiere gerechnet werden, da sich diese in einer Ausnahmesituation befinden. Freilaufende Pferde müssen direkt der Polizei gemeldet werden.

Der Mist muss weg

Bleiben beim Ausritt Hinterlassenschaften der vierbeinigen Begleiter auf der Straße liegen, müssen diese nach dem Ausritt entfernt werden. Das gilt nicht nur für die Fahrbahn selbst, sondern auch für danebenliegende Grün- oder Randstreifen. Auf Wald- oder Feldwegen müssen Pferdeäpfel hingegen nicht zwingend aufgesammelt werden. Allerdings gilt hier das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, denn Wege müssen für alle Verkehrsteilnehmer ohne größere Beeinträchtigungen passierbar bleiben.

Verwendete Quellen: Pressemitteilung ADAC Hessen-Thüringen e.V.

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